Kostenübernahme

Die Praxis ist bei den Sozial- bzw. Jugendämtern als Träger der freien Kinder- und Jugendhilfe, bzw. als Heilpädagogische Praxis, in Südbaden anerkannt.

Mit einem Antrag auf Eingliederungshilfe kann die Frühförder- bzw. Jugendhilfemaßnahme beantragt werden. Bei Jugendhilfemaßnahmen sind ein ausgefülltes Beiblatt der Schule, bei Kindergartenintegrationen ein Kindergartenbericht zusätzlich notwendig. Mit einem kinderärztlichen Zeugnis (Form-/Beiblatt A) sind  die entsprechenden Unterlagen komplett. Sie erhalten diese bei den jeweiligen Sozial- bzw. Jugendämtern. Gerne helfen wir Ihnen beim Ausfüllen der Anträge.

Anthroposophische Kunst- und Musiktherapie bzw. Heileutrythmie werden teilweise von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen, ein ärztliches Rezept ist dafür notwendig.
Auch über unseren Förderverein „HAWei e.V.“ und die Solidargemeinschaft „Solidarkunst Gesundheitsfonds GbR“ sind Wege der Finanzierung möglich. Eine Mitgliedschaft ist allerdings im Falle der Solidarkunst notwendig.

Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.